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Michael Dettmann Private Homepage
Rückblick

Mit 16 zum eigenen Gewerbe

Angefangen hat es mit sechs Jahren und Windows 3.11. Zehn Jahre später stand ich beim Gewerbeamt — und hatte keine Ahnung, dass mich ausgerechnet ein Paragraf aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch die nächsten fünf Monate beschäftigen würde.

1994Der erste Rechner

Mit sechs Jahren bekam ich meinen ersten eigenen PC. Darauf lief Windows 3.11 — und von da an ließen mich Rechner nicht mehr los. Ziemlich schnell stand für mich fest, was ich einmal werden wollte: PC-Fachmann. Ich vermute, das hat damals niemand besonders ernst genommen.

Die ersten Jahre folgten einem festen Muster. Ich probierte aus, was passiert, wenn man dies oder jenes ändert. Meistens passierte, dass das System nicht mehr startete. Dann kam mein Cousin und installierte alles neu. Das ging eine ganze Weile so.

Mit Windows 95 und 98 hörte das auf. Ab da habe ich selbst repariert, was ich kaputt gemacht hatte — und ziemlich bald auch das, was andere kaputt gemacht hatten. Zehn Jahre nach dem ersten Rechner stand ich beim Gewerbeamt.

Juni 2004Die Idee

Computer waren für mich nie ein Schulfach, sondern der Ort, an dem ich mich auskannte. Im Sommer 2004 wollte ich daraus etwas machen: Chaträume und Webspace vermieten, Websites bauen, Leuten bei Computerproblemen helfen.

Vier Wochen lang habe ich aufgeschrieben, was ich anbieten kann, was es kosten darf und ob sich das trägt. Am Ende stand ein Konzept — und ein Name: SpeedChatHost.

Ein paar Wochen späterDer Gewerbeschein — und der Anruf danach

Der Gang zum Gewerbeamt Sindelfingen dauerte zehn Minuten. Der Beamte füllte das Formular aus, ich bekam meinen Gewerbeschein, fertig. Was ich nicht erwähnt hatte: Ich war sechzehn.

Eine Woche später klingelte das Telefon. Die Gewerbeabteilung. Ohne Genehmigung des Gerichts gehe das nicht.

Acht Mal weiterverbunden

Amtsgericht Böblingen: nicht zuständig, aber man verbindet weiter. Stuttgart. Wieder weiter. Und wieder. Nach der achten Weiterleitung landete ich beim Familiengericht — das auch nicht weiterhelfen konnte. Zurück zur Stadt, von dort zum Notariat Sindelfingen.

Dort bekam ich die klarste Auskunft des ganzen Sommers: Ein Gewerbe unter 18 sei nicht möglich. Das war schlicht falsch — ich wusste es nur noch nicht sicher genug, um zu widersprechen.

§ 112 BGB

Also habe ich nachgelesen. Und bin zum dritten Mal nach Böblingen gefahren, diesmal mit dem Paragrafen im Kopf:

„Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt."

§ 112 Abs. 1 Satz 1 BGB — 2004 stand hier noch „Vormundschaftsgerichts"

Es geht also. Es steht sogar ausdrücklich im Gesetz. Die Sachbearbeiterin wusste zunächst auch nicht weiter, hat aber telefoniert — und am Ende die gerichtliche Genehmigung beantragt.

17. November 2004Beim Notar

Fünf Wochen später der Termin. Ein paar Fragen an mich, dann die Bedingung: Meine Eltern müssen persönlich erscheinen und einverstanden sein.

Am 17. November 2004 saßen wir zu dritt beim Notar. Er erklärte meinen Eltern, was sie da unterschreiben — dass ich in Geschäftsdingen wie ein Volljähriger behandelt werde, allein hafte, und sie eben nicht. Danach hatte ich meinen Gewerbeschein. Zum zweiten Mal, diesmal richtig.

Fünf Monate, ein Paragraf und ein ziemlicher Dickkopf. Das Unternehmen gibt es heute noch.

Chronik

Was daraus geworden ist

Drei Namen in 22 Jahren — der Ausgangspunkt ist derselbe geblieben.

  • 2004 SpeedChatHost Chaträume, Webspace, Webdesign und Hilfe bei Computerproblemen
  • 2005 Feelmedia Umbenennung Ende 2005; der Schwerpunkt verschiebt sich zur IT-Dienstleistung
  • 2010 EDVLINE Der Name, unter dem die Firma bis heute läuft
  • 2025 EDVLINE & DRLINE DRLINE kommt als zweite Eintragung hinzu — das Gewerbe läuft seither unter beiden Namen; gleichzeitig Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung

Aus den Chaträumen von 2004 ist ein IT-Dienstleister geworden. Heute läuft das Gewerbe unter EDVLINE & DRLINE. Geblieben ist der Ausgangspunkt: Leuten helfen, deren Technik gerade nicht das tut, was sie soll.

Rückblickend

Drei Dinge, die ich damals gelernt habe

  1. Zuständigkeit ist kein Wissen

    Acht Weiterleitungen heißen nicht, dass etwas unmöglich ist — nur, dass gerade niemand die Antwort hat.

  2. Nachlesen schlägt Nachfragen

    Der entscheidende Satz stand die ganze Zeit im Gesetz. Ich musste ihn nur selbst finden.

  3. Dranbleiben ist eine Fähigkeit

    Bei Behörden genauso wie bei einem Server, der um drei Uhr nachts nicht mehr hochkommen will.

Und wie ist das heute?

Seit der Reform von 2009 ist für die Genehmigung nach § 112 BGB das Familiengericht zuständig — das Vormundschaftsgericht, von dem in meinem Antrag von 2004 noch die Rede war, gibt es für Minderjährige so nicht mehr. Der Weg selbst ist geblieben: Zustimmung der Eltern, Genehmigung des Gerichts, dann das Gewerbe.

Das hier ist mein persönlicher Erlebnisbericht und keine Rechtsberatung. Wer es heute vorhat, fragt am besten direkt beim zuständigen Familiengericht und beim örtlichen Gewerbeamt nach.